Hausordnung

Zusammenleben an der Konrad-Max-Kunz-Realschule

Jeder, ganz gleich, ob Schüler oder Lehrer, ist dafür verantwortlich, dass das Zusammenleben an unserer Schule harmonisch abläuft, sodass die Schule über die Schulzeit eines jeden Einzelnen hinaus in guter Erinnerung bleibt.

Folgende Hinweise helfen, ein konfliktfreies und geordnetes Zusammenleben zu ermöglichen:

Grundsätzliches

  • Achte die körperliche Unversehrtheit deiner Mitschüler und deren Eigentum!
    Benehme dich rücksichtsvoll und höflich gegenüber Lehrern und Schülern!
  • Versuche, Konflikte durch Gespräche mit den Betreffenden zu lösen! Klassensprecher, Lehrer, Klassenleiter, Verbindungslehrer und Schulleitung unterstützen dich dabei. Weiterhin steht an unserer Schule die Mediation zur Verfügung.
  • Das Schulhaus wird um 06:45 Uhr geöffnet. Zutritt ist aber zur Zeit erst um 07:30 Uhr.
  • Der Unterricht beginnt mit dem Gong um 07:45 Uhr im Klassenzimmer oder Fachraum. Wer ohne ausreichende Entschuldigung später kommt, muss mit Ordnungsmaßnahmen rechnen.
  • Sollte ein Lehrer 10 Minuten nach Stundenbeginn nicht in der Klasse sein, verständigt der Klassensprecher das Sekretariat.
  • Alle Schüler übernehmen nach Einteilung durch Lehrer und Hauspersonal Ordnungs- und Tafeldienst sowie sinnvolle Gemeinschaftsaufgaben.
  • Die im Klassenzimmer aushängende Klassenzimmerordnung ist von allen Schülern zu beachten.

Pause/Mittagspause

  • Schüler können im Rahmen der SMV zu Ordnungsdiensten in den Pausen herangezogen werden.
  • Speisen und Getränke dürfen grundsätzlich nur im Pausenbereich verzehrt werden.
  • Die Entsorgung von Speiseresten, Verpackungen, usw. darf nur in den dafür vorgesehenen Behältnissen (Abfalleimer) erfolgen.
  • Flaschen und Gläser dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden.
  • Die Schüler halten sich während der Pausen im Pausenhof oder in der Aula auf.
  • Der erste Gong beendet die Pause und den Pausenverkauf, beim zweiten beginnt der Unterricht im Klassenzimmer oder Fachraum.
  • Die Rücksichtnahme auf Mitschüler, insbesondere auf jüngere, ist nicht nur ein Gebot der Höflichkeit, sondern auch im Interesse der Unfallverhütung notwendig. Gute Umgangsformen sollen unser Verhalten bestimmen.

Verhalten vor und nach dem Unterricht

  • Denke daran, dein Fahrrad abzusperren!
  • Benutze immer einen Fahrradhelm!
  • Mopeds, Roller und PKWs sind auf dem Parkplatz oberhalb der Schule abzustellen.
  • Fußgänger sollten zu ihrer eigenen Sicherheit die Gehsteige benutzen.
  • Vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss ist die Straße kein Aufenthaltsort!
  • Bedenke, dass der gute Ruf der Schule auch von deinem Verhalten in der Öffentlichkeit abhängt!

Nachlernen

Bei Erkrankungen und Befreiungen vom Unterricht treten zwangsläufig Wissenslücken auf. Alle Schüler sind verpflichtet, diese so gut wie möglich zu schließen. Dazu lernen sie in Eigeninitiative und selbständig evtl. unter Mithilfe des Fachlehrers den versäumten Unterrichtsstoff so schnell wie möglich nach. Auf komplette Hefteinträge und Arbeitsblätter ist zu achten.

Umwelt

  • Auch wir können an unserer Schule aktiv zum Umweltschutz beitragen.
  • Achte darauf, dass du beim Verlassen des Klassenzimmers das Licht ausschaltest, nicht unnötig das Wasser laufen lässt und im Winter die Fenster nach dem Lüften schließt!
  • Abfälle gehören in die vorgesehenen Behälter.
  • Kaugummikauen ist verboten.
  • Spucken ist ekelerregend.

Deine persönliche Sicherheit

  • Wertgegenstände und größere Geldbeträge gehören nicht in die Schule.
  • Sorge für eine sichere Verwahrung aller Wertsachen, die du mitbringst! Die Schule übernimmt keine Haftung.
  • Während der Hauptunterrichtszeit dürfen die Schüler nur mit Zustimmung des Schulleiters die Schule verlassen.
  • Trage durch dein Verhalten dazu bei, Gefahren zu vermeiden.
  • Sachschäden sind umgehend der Schulleitung bzw. dem Hausmeister zu melden.
  • Für fahrlässig verursachte Schäden haftest du oder deine Eltern.

Abschließende Anmerkungen

  • Die Hausordnung ergänzt die Bestimmungen des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und der Realschulordnung (RSO).
  • Beachte besonders das Verbot des Mitbringens von Gegenständen, die nicht in den Unterricht gehören. Der Genuss von Rauschmitteln, alkoholischen Getränken und das Rauchen innerhalb der Schulanlage sowie bei verbindlichen schulischen Veranstaltungen ist selbstverständlich untersagt.
  • Der Maßnahmenkatalog bei Fehlverhalten von Schülern und die Klassenzimmerordnung sind Bestandteil der Hausordnung.
  • Anordnungen seitens der an der Schule tätigen Personen (Hausmeister, Sekretärin, Reinigungspersonal) ist Folge zu leisten.

Diese Vereinbarung wurde in Absprache mit der Lehrerkonferenz, dem Schulforum, der Schülermitverantwortung und dem Elternbeirat erarbeitet und wird von allen genannten Gruppen getragen.